Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung betragen je nach Kostenträger:
- Für IV-Rentner mit Wohnsitz im TG: Tarif gem. Leistungsvereinbarung Sozialamt des Kantons Thurgau
- Für IV-Rentner ausserkantonal: nach IVSE / Betrag nach
- Kostenübernahmegarantie (KÜG)
- Nicht-IV: nach Taxordnung
- Berufliche IV-Massnahme: gemäss Leistungsvereinbarung mit der kantonalen IV-Stelle
Die aktuelle Taxordnung finden Sie unter Downloads.